Land hilft Vereinen beim Neustart

(23. Juli 2021) Bis zu 5.000 Euro Landesförderung können eingetragene Vereine als Zuschuss für ihre Veranstaltungen erhalten. Möglich macht's das NRW-Programm „Neustart miteinander“.
Grafik: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenGrafik: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Der Oberbergische Kreis informiert über eine angekündigte Förderung des Landes NRW für eingetragene Vereine durch das Landesprogramm „Neustart miteinander“. Zahlreiche, durch Vereine, Verbände und Organisationen getragene Veranstaltungen vor Ort, die zum gesellschaftlichen Miteinander beitragen, durften über viele Monate hinweg nicht stattfinden. Mit zunehmendem Impffortschritt werden öffentliche Veranstaltungen wieder möglich werden.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat daher kurzfristig die Aufstellung eines Landesprogramms „Neustart miteinander“ beschlossen, um, als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine, diese bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Coronaschutzvorschriften finanziell zu unterstützen. Das Land stellt 54 Millionen Euro zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereit.

Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, beantragen. Die Antragstellung selbst erfolgt online unter www.heimatfoerderung.nrw durch den jeweiligen Verein.

Zur Antragsstellung gehört eine Bestätigung durch die Stadt/Gemeinde, dass gegen die geplante Veranstaltung keine Bedenken bestehen, sofern der Verein die zum Zeitpunkt der Veranstaltungen geltenden Coronaschutz-Verordnungen oder eine an ihre Stelle tretende gesetzliche Regelung einhält. Ansprechpartnerin bei der Stadt Wiehl ist Kathrin Kautz, Tel. 02262 99-214.