Stadt berät zu finanzieller Hilfe nach dem Juli-Starkregen

(20. September 2021) Wer beim Starkregen Mitte Juli materielle Schäden erlitten hat, dem öffnet sich nun eine neue Möglichkeit, finanzielle Hilfe zu erhalten. Die Kämmerei der Stadt steht beratend zur Seite.
Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat das Aufbauhilfegesetz 2021 verabschiedet. Die dazu gehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist vom Land NRW vor einer Woche veröffentlicht worden. Aus diesem Förderprogramm können nun Wiehlerinnen und Wiehler finanzielle Unterstützung erhalten, sofern sie durch die Unwetterkatastrophe Schäden erlitten haben.

Wer Förderung erhalten möchte, muss einen Antrag stellen. Möglich sind die Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur sowie für den Wiederaufbau kommunaler Infrastrukturen.

Ein Antrag kann nur über das Online-Förderportal des Landes NRW gestellt werden. Informationen hält das Land unter dem Link land.nrw/wiederaufbauhilfe bereit. Der direkte Weg zum Online-Antrag führt über diesen Link. Erst- und Änderungsanträge können bis zum 30.06.2023 gestellt werden. Das Land stellt online auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Darüber hinaus hilft das Servicetelefon „Wiederaufbau“ des Landes unter der Telefonnummer 0211 4684-4994: von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr, Samstag und Sonntag zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.

Unterstützung bietet zudem die Kämmerei der Stadt Wiehl. Privathaushalte können sich telefonisch beraten lassen von montags bis mittwochs zwischen 8:00 und 12:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr. Die Rufnummer lautet: 02262 99-304. Die Ansprechpartnerin Ursula Michel steht ebenfalls per E-Mail mit Rat zur Seite: [email protected].