Was zur Feststellung des Grundsteuerwerts wichtig ist:
- Ab Mai 2022 wird ein individuelles Informationsschreiben verschickt mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.
- Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
- Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto lässt sich unter www.elster.de beantragen. Falls bereits ein Benutzerkonto besteht, zum Beispiel aufgrund der Einkommensteuererklärung, kann das auch zur Übermittlung der Feststellungserklärung dienen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
- Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.