Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 werden verschickt

(21. Oktober 2004) In den nächsten Tagen ist es soweit, die rosarote Lohnsteuerkarte 2005 trifft ein. Und wer diese bis zum 15. November noch nicht erhalten hat, der sollte sich dann umgehend mit der Meldebehörde in Verbindung setzen.
Der Versand hat begonnen und die Stadt Wiehl empfiehlt: Eintragungen prüfen!

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese alljährliche Post immer wieder eine Fülle an Verständnisfragen aufwirft. Hierzu möchte das Meldeamt der Stadt Wiehl seine fachlichen Hilfestellungen anbieten und steht Ihnen unter den Rufnummern 02262 / 99201 bis 99204 zur Verfügung. Allerdings können unsere Antworten nur in dem Maße vollständig sein, wie Sie uns über Ihre steuerlich relevante Situation informieren. Und selbst im Zeitalter des Computers gibt es noch Situationen, wo keinem der Weg "zum Amt" erspart bleibt.

Allerdings sind für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte vom Gesetzgeber eindeutig abgegrenzte Kompetenzen zwischen der Stadt und dem Finanzamt festgelegt worden. Ein kurzer Anruf und Sie werden auf den richtigen Weg geschickt.
Als kleine Orientierungshilfe sollen die häufigsten Änderungsfälle oder Ergänzungsursachen dienen.

Änderung der Lohnsteuerklassen:
Hierfür sind beide Lohnsteuerkarten vorzulegen.


Kinderzähler für Kinder unter 18 Jahren
Wird automatisch eingetragen. Der Kinderfreibetrag mit einem halben Zähler (0,5) erfolgt für Personen, die ledig, getrennt lebend oder geschieden sind.

Änderungen der Zuordnung Steuerklasse II
Umfangreiche Materie mit Einzelfallentscheidung. Hierfür stehen noch umfangreichere Merkblätter zur Verfügung. Ein Anruf lohnt sich.

Änderung durch Heirat oder durch Geburt eines Kindes
Der Tag des Ereignisses gilt und kann auch nachträglich als Änderung eingetragen werden.

Änderungen auf Grund eines Sterbefalles:
Nach Beurkundung des Sterbefalles wird die Lohnsteuerkarte der Witwe oder des Witwers ab dem 1. auf den Sterbetag folgenden Monat geändert.

Änderung des Konfessionsmerkmales:
Diese Änderung erfolgt ab dem nächsten 1. des Ereignismonats. Als Ursache zählen die Taufe, die Wiederaufnahme in die Kirche oder der Austritt aus der Kirche.

Das Finanzamt Gummersbach bleibt zuständig wenn:

Kinder über 18 Jahre einzutragen sind.
Kinder, die in 2005 älter als 18 Jahre sind, aber noch in Schul- oder Berufsausbildung stehen, trägt das Finanzamt auf Antrag nach. Mitzubringen ist ein Antrag, die Lohnsteuerkarte und der entsprechende Nachweis, d.h. eine Schulbescheinigung oder der Ausbildungsvertrag.

Freibeträge, die auf Grund einer Schwerbehinderung oder erhöhter Werbungskosten einzutragen sind.
Auch hier ist die Lohnsteuerkarte und ein entsprechender Nachweis, z. B. der Schwerbehindertenausweis oder -bescheid beim Finanzamt vorzulegen.

Die Vordrucke mit Anlagen für den Lohnsteuerjahresausgleich 2004 erhalten Sie beim Meldeamt der Stadt Wiehl

Hotline:
Herr Barf: (0 22 62) 99-201
Frau Kranenberg: (0 22 62) 99-202
Frau Peters: (0 22 62) 99-203
Frau Stockhausen: (0 22 62) 99-204