Guido Pinzke vom BEM-Team der BWO Bilden.Wirken.Oberberg.Gmbh (l.) freute sich über die Auszeichnung aus Händen von Timo Wissel, Abteilungsleiter im LVR-Inklusionsamt. Foto: Uwe Weiser/LVR
Die Jury des LVR-Inklusionsamtes haben vor allem die Darstellung der gemeinsamen Grundlage und Ziele, die Gewährleistung des Datenschutzes sowie die Einleitung des BEM überzeugt, die über die gesetzlichen Ziele hinausgehen. Darüber hinaus ist in einer Betriebsvereinbarung festgehalten, dass Beschäftigte sich auch außerhalb des formalen BEM-Verfahrens an die BEM-Fallmanager wenden können, um Maßnahmen zu beantragen. Auch bei der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung nimmt die BWO Bilden. Wirken. Oberberg. GmbH eine vorbildliche Rolle ein. Die Beschäftigungsquote liegt mit rund 6,9 Prozent über der gesetzlichen Quote von fünf Prozent.
Timo Wissel, Abteilungsleiter im LVR-Inklusionsamt, übergab die Auszeichnung an Guido Pinzke aus dem BEM-Team der BWO: „Ihre Bewerbung hat die Jury des LVR-Inklusionsamtes auf ganzer Linie überzeugt, unter anderem weil Ihr BEM-Verfahren durch eine hohe Transparenz geprägt ist. Sie sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden ausführlich über die Angebote Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert sind und kümmern sich präventiv um die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Dieses zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Handeln – von dem alle profitieren – zeichnet der LVR gerne aus.“
Pinzke freute sich über die Auszeichnung und schloss an: „Stellvertretend für das gesamte BEM-Team der BWO bedanke ich mich sehr herzlich für diese Auszeichnung. Sie ist eine tolle Bestätigung unserer bisherigen Arbeit und zeigt uns, dass wir auch für die Zukunft gut gerüstet sind.“
Die BWO Bilden. Wirken. Oberberg. GmbH ist mit zurzeit 740 Beschäftigten die größte Reha-Einrichtung für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung im Oberbergischen Kreis. Die Beschäftigten werden im sozialen, handwerklichen sowie industriellen Bereich durch qualifiziertes Fachpersonal geschult, um sie möglichst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Der LVR vergibt seit 2007 Prämien für die beispielhafte Einführung und Umsetzung des BEM und unterstützt Arbeitgeber bei der BEM-Umsetzung mit Fortbildungen und Beratung. Das BEM ist Bestandteil der Prävention. Alle Unternehmen sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, sich aktiv um die Vermeidung von betriebsbedingten Erkrankungen sowie die Wiedereingliederung von längerfristig oder häufig erkrankten Mitarbeitenden zu kümmern. Behinderungen und frühzeitige Verrentungen sollen so vermieden werden. Die Prämierungen stammen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie – entgegen der gesetzlichen Fünf-Prozent-Quote pro 20 Arbeitsplätze – keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Das LVR-Inklusionsamt setzt diese Mittel für die Förderung von Inklusion im Arbeitsleben ein.