Foto: Staatskanzlei NRW
Ein schriftlicher Antrag in Papierform bei der jeweiligen Kommune oder dem Kreis ist nicht mehr notwendig, doch weiterhin möglich. Die digitale Ehrenamtskarte NRW kann auch auf das eigene Smartphone oder Tablet geladen werden. Der Oberbergische Kreis macht mit und übernimmt den Service für die Städte und Gemeinden, die die Ehrenamtskarte nicht selbst ausgeben – etwa Wiehl.
Die App „Ehrenamtskarte NRW“ wurde im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) im Themenfeld „Engagement & Hobby entwickelt, in dem Nordrhein-Westfalen die Federführung hat. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW profitieren schon jetzt von landesweit mehr als 4.700 Vergünstigungen und Sonderaktionen Mit dem neuen, bundesweit einmaligen digitalen Angebot können die Dankeschön-Angebote durch Lokalisierung des Standortes jederzeit mobil abgerufen werden. Außerdem ermöglicht die App, sich den Weg zu den Angeboten per Navigation anzeigen zu lassen. Die App steht für die beiden gängigsten mobilen Betriebssysteme, iOS und Android, zur Verfügung. Sie kann im Apple App Store sowie im Google Play Store kostenfrei heruntergeladen werden.
Mit dem Gemeinschaftsprojekt Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen sagen das Land Nordrhein- Westfalen und die Kommunen und Kreise seit 2008 danke an Ehrenamtliche: Die Ehrenamtskarte zeichnet Bürgerinnen und Bürger aus, die sich in besonderem zeitlichem Umfang – fünf Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im Jahr – ohne pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlich engagieren.
Sollten Ehrenamtliche bereits im Besitz einer haptischen Ehrenamtskarte NRW sein, erhalten sie die Möglichkeit, sich für die App zu registrieren, so dass ihnen auch die digitale Version der Ehrenamtskarte auf dem jeweiligen Endgerät zur Verfügung steht. Die an der App „Ehrenamtskarte NRW“ teilnehmenden Kreise und Kommunen in Nordrhein- Westfalen haben bereits den Zugang zum Verwaltungsprogramm erhalten und können somit die über die App eingehenden Anträge bearbeiten. Finanziert wurde das Projekt vom Bund und den Bundesländern.
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