Mit dem Rad darf es auf der Bahnhofstraße jetzt auch gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße gehen. Foto: Stadt Wiehl
Die frisch aufgebrachten Markierungen kennzeichnen einen Schutzstreifen für diejenigen, die mit dem Rad entgegen der Einbahnstraße von der Hauptstraße in Richtung Bahnhof fahren. Dazu gehörende Schilder weisen auf diese Möglichkeit hin. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss also auf entgegenkommende Radfahrende achten. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Für Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die mit der Einbahnstraße unterwegs sind, ist kein extra Streifen vorgesehen.
Für den aus der Bahnhofstraße in den Kreisel Brucher Straße einfahrenden Radverkehr gilt, dass die Vorfahrt von Fahrzeugen zu beachten ist, die im Kreisverkehr fahren. Die Gehwege sind nicht für Fahrradnutzung vorgesehen. Außerdem darf mit dem Auto auf den Gehwegen und dem Radschutzstreifen nicht geparkt werden. Dazu stehen die ausgewiesenen Parkflächen rechts der Fahrbahn zur Verfügung – bei Nutzung einer Parkscheibe.
Außerdem kann nun auch die Hauptstraße bis zur Schulstraße sowie die Schulstraße wieder in beide Fahrtrichtungen befahren werden. An den Kreuzungen Bahnhofstraße und Schulstraße ist darauf zu achten, dass hier jetzt die Regel „rechts vor links“ gilt.