Kreis unterstützt Dorfprojekte

(16. Oktober 2023) Der Oberbergische Kreis stellt 100.000 Euro für Projekte in oberbergischen Dörfern bereit. Anträge müssen bis zum 15. Dezember 2023 gestellt sein.
Diese Feuerstelle ist neuer Mittelpunkt des Dorfplatzes in Gummersbach-Lobscheid und wurde ebenfalls mit Geldern aus der Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer finanziert. Foto: OBKDiese Feuerstelle ist neuer Mittelpunkt des Dorfplatzes in Gummersbach-Lobscheid und wurde ebenfalls mit Geldern aus der Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer finanziert. Foto: OBK Dorfgemeinschaften und eingetragene Dorfvereine können für ihre Ideen und Vorhaben eine einmalige finanzielle Unterstützung beim Kreis beantragen. Hierfür wurde die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben des ehrenamtlichen Engagements in den Dörfern des Oberbergischen Kreises (Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer) aktualisiert. Zuvor hatte der Kreistag des Oberbergischen Kreises mit dem Kreishaushalt 2023/2024 eine Summe in Höhe von 100.000 € für die Dorfentwicklung bereitgestellt.

So möchten Politik und Verwaltung erneut das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den mehr als 1.440 Dörfern und Siedlungsgemeinschaften im Oberbergischen Kreis stärken. „Ich freue mich, dass der Oberbergische Kreis mit der ,Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer‘ erneut Dörfer und Dorfgemeinschaften darin unterstützen kann, Vorhaben und Projekte umzusetzen, für die bisher die finanziellen Mittel fehlten“, sagt Frank Herhaus, Planungsdezernent des Oberbergischen Kreises: „Denn die Dorfgemeinschaften leisten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Ausbau der lebenswerten Bedingungen im ländlich geprägten Kreisgebiet“.

Die Anträge auf eine mögliche Förderung müssen bis zum 15.12.2023 schriftlich beim Oberbergischen Kreis eingehen. Alle bewilligten Vorhaben erhalten eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten. Da eine möglichst hohe Anzahl an Projekten unterstützt werden soll, dürfen die Gesamtausgaben eines geplanten Projektes 10.000 Euro nicht übersteigen und sollten mindestens 500 Euro betragen. Nach der Bewilligung müssen die geplanten Vorhaben bis zum 15.11.2024 erfolgreich umgesetzt werden.

Für Fragen aller interessierten Dorfgemeinschaften steht Silke Hund, Telefon 02261 88-6133, E-Mail [email protected] zur Verfügung. Ausführliche Informationen zur „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ auf obk.de/fod.