Entwurf 4. Runde Lärmaktionsplan (PDF-Download, 2,9 MB)
Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies die Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Stadt Wiehl bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung im Zeitraum vom 28.03.2024 bis 25.04.2024 an.
Folgen Sie dem Link auf Beteiligung.NRW um mit der Beteiligung zu starten.
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Endberichts berücksichtigt. Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe dem Rat zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss auf der Homepage der Stadt Wiehl öffentlich bekannt gegeben.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA