Jugendschutz: Alkohol - reden wir darüber!

(1. Oktober 2008) In Deutschland trinken junge Menschen im Durchschnitt mit 14 Jahren das erste Mal Alkohol. Den ersten Rausch haben sie im Schnitt mit 15,5 Jahren. Je früher Jugendliche mit dem Trinken von Alkohol beginnen, umso mehr gesundheitliche Schäden riskieren sie.
Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige und das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit und das aus gutem Grund. Alkohol ist ein Nervengift, welches insbesondere Körper und Geist von Heranwachsenden in der Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen kann. Auch die seelische Entwicklung von Kinder und Jugendlichen kann durch Alkoholkonsum gefährdet sein.

Die Gefahr bei Kindern und Jugendlichen von Alkohol abhängig zu werden, ist größer als bei Erwachsenen. Beispielsweise wird Alkohol als scheinbarer Problemlöser verstanden. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche vor Alkoholkonsum zu schützen. Ein wirksamer Schutz ist es, über Alkohol zu reden. Eltern sollten mit ihren Kindern im Gespräch bleiben und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.

Es geht aber auch darum Zivilcourage zu zeigen, wenn man sieht, dass Jugendliche unter 16 Jahren Bier kaufen oder unter 18 Jahren eine Flasche Wodka. Man kann zum einen den Jugendlichen direkt auf sein Verhalten ansprechen und zum anderen das Jugendamt darauf hinweisen, dass Alkohol entgegen der gesetzlichen Bestimmungen abgegeben wurde und sich ggf. auch als Hinweisgeber zur Verfügung stellen.

Einen Schritt in die richtige Richtung sind hier die REWE-Märkte gegangen, die ein neues Sicherheitssystem an den Kassen eingerichtet haben, bei dem ein akustisches Signal die Alterskontrolle bei Alkohol- oder Zigarettenkauf unterstützt. Es wäre wünschenswert, wenn mehr Mitglieder der Gesellschaft sich zum Schutz der Jugend engagieren.