Winterdienst in Wiehl: Die Stadt ist vorbereitet

(19. November 2018) Der Winter steht vor der Tür! Die Gärtner- und Bauhofkolonne der Stadt Wiehl haben sich darauf vorbereitet, um die über 290 Straßenkilometer im gesamten Stadtgebiet – falls notwendig – von Schnee und Eis befreien zu können.
Die Vorbereitungen auf die aktuelle Winterzeit haben bereits unmittelbar nach dem vergangenen Winter begonnen. Alle Geräte, Maschinen und LKWs wurden gründlich vom Salz gereinigt. Die Winterdienstgeräte wurden gewartet, eingefettet und trocken eingelagert. Die Multifunktionsfahrzeuge wurden umgerüstet. Insgesamt sind ca. 330 Tonnen Salz in Säcken und loser Form eingelagert. Um einen möglichst effizienten Einsatz auszuführen, sind neben dem eigenen Personal weitere Firmen beauftragt. Insgesamt sind 30 Kräfte auf den Fahrzeugen und in den Fußkolonnen eingesetzt.

Doch die beste Vorbereitung nützt nichts, wenn Räumfahrzeuge von parkenden Autos behindert werden. Bei einer Fahrbahnbreite von 3,10 m wird es für den Schneepflug mit seinem drei Meter breiten Räumschild vielerorts sowieso schon sehr eng. Wenn dann noch parkende Autos hinzukommen, gibt es unter Umständen kein Durchkommen mehr. Jede Verzögerung beeinträchtigt das Herrichten der Straße und damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse gebeten, beim Parken darauf zu achten, dass auch Räumfahrzeuge vorbeikommen können.

Das Stadtgebiet ist in einzelne Räum- und Streubezirke aufgeteilt. Jedes Fahrzeug ist für seinen zugeordneten Bezirk zuständig und fährt nach einer ausgearbeiteten Prioritätenliste. Hier sind als erstes verkehrswichtige Straßen wie Busstrecken, Hauptverkehrsstraßen und Industriegebiete zu nennen. Nachfolgend werden dann Ortsverbindungsstraßen und reine Anliegerstraßen geräumt und gestreut. Der Zeitpunkt und die Häufigkeit der Räumungsvorgänge der Anliegerstraßen richten sich nach Schnee- und Witterungslage, Verfügbarkeit der Räumfahrzeuge, Tageszeit, Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und nach Vorrangigkeit des Winterdienstes auf Hauptstrecken. Aufgrund des langen zu betreuenden Straßennetzes ist es nicht immer möglich, die Einsatzfahrzeuge an jedem Ort sofort einsetzen zu können. Entsprechend lange brauchen die Winterdienstkräfte, um sich einmal rundherum zu arbeiten: 4 bis 5 Stunden für einen Salzeinsatz, 8 bis 10 Stunden für einen Schneeräumeinsatz.

Neben unseren Einsatzfahrzeugen sind eigene und beauftragte Fußkolonnen für die Stadt im Einsatz. Sie unterstützen uns dabei, Stellen zu räumen, die von den Fahrzeugen nicht erreicht werden können. Dazu gehören Überquerungshilfen, Treppenanlagen, Gehwege vor öffentlichen Gebäuden usw. Hier ist richtige „Handarbeit“ gefordert.

Gesetzliche Pflichten:
Eine Räumpflicht des Straßenbaulastträgers besteht lediglich an gefährlichen und verkehrsbedeutenden Straßen. Die Gehwege müssen vom Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Glätte freigehalten werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, egal, ob das Grundstück bebaut, das Haus bewohnt, der Eigentümer alt oder krank ist; gegebenenfalls ist ein Dritter zu beauftragen.

Gebühren:
Grundsätzlich gilt:
Zahlen muss jeder Eigentümer eines Grundstückes in einer Ortschaft.

Der Winterdienst wird von der Stadt durchgeführt oder von Firmen, die die Stadt beauftragt hat. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Reinigung von Stichwegen, Sackgassen, Wendehämmern und sonstigen untergeordneten Zufahrtswegen, die keine eigene Straßenbezeichnung haben, durch die Eigentümer erfolgen muss. Der zeitliche Aufwand für die Stadt wäre hier unvertretbar hoch und würde sich auch in höheren Winterdienstgebühren niederschlagen. Trotzdem besteht auch in diesen Fällen eine Zahlungspflicht des Bürgers, da diese Regelung unabhängig von der Gebührenpflicht zu sehen ist. Niemand zahlt für einen konkreten Straßenabschnitt, sondern jeweils für die allgemeine Aufgabe der Winterwartung. Der Bürger hat in jedem Fall einen Nutzen, auch wenn unmittelbar vor seinem eigenen Grundstück kein Winterdienst erfolgt, weil er an einem Stichweg oder ähnlichem wohnt. Der Nutzen besteht darin, dass z. B. die nächstgrößere Straße gereinigt wird. Dafür muss eine Gebühr gezahlt werden. Maßstab sind die Frontmeter des Grundstückes. Diese Regelung gilt auch für sogenannte Hinterliegergrundstücke, z. B. eine zweite Baureihe.

Haben Sie dazu noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Frau Bastian, Tel. 02262-99280 oder E-Mail [email protected]
Frau Liapi, Tel. 02262-99281 oder E-Mail [email protected]


Es ist sicherlich nicht immer möglich, einen reibungslosen Winterdienst jederzeit zu gewährleisten, aber die Stadt Wiehl mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Subunternehmern ist bemüht und bedankt sich jetzt schon für das entgegengebrachte Verständnis.

Haben Sie Fragen, Beschwerden oder auch eventuell ein Lob, wenden Sie sich bitte an:
Herr Simon, Tel. 02262-2313 oder E-Mail [email protected]
Frau Böhm, Tel. 02262-2313 oder E-Mail [email protected]