Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz

(12. Oktober 2020) Die Stadt Wiehl als Meldebehörde ist gem. § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Zum 31.03.2021 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2022 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2004).

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Der Betroffene hat das Recht, gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wiehl, Meldeamt, Bahnhofstr. 1, 51674 Wiehl, eingelegt werden.

Der Widerspruch wird dann im Melderegister eingetragen, und es werden zu der betreffenden Person keine Auskünfte im Datenübermittlungsverfahren an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erteilt.