Stadtverwaltung Wiehl
Bahnhofsstraße 1
51674 Wiehl
Tel.: 02262 99-0
Im Schulverwaltungsamt erhalten Sie Auskünfte und Beratung zu allgemeinen Schulangelegenheiten, insbesondere
Schülerbeförderung (Ausstellung von Fahrausweisen / Anspruchsvoraussetzungen)
Frau Bielnik 02262 99-209
[email protected]
Allgemeine Schulangelegenheiten
Herr Vogel 02262 99-210
[email protected]
Frau Diederichs 02262 99-208
[email protected]
Aufgaben des Schulträgers
Die Stadt Wiehl ist Träger von vier Grundschulen, einer Sekundarschule und einem Gymnasium (G9).
Die Aufgaben des Schulträgers ergeben sich aus dem Schulverwaltungsgesetz. Diese sind u.a.:
- Schülerbeförderung
- Unfallversicherung
- Schulneulinge / Schulklassenbildung
- Lernmittelfreiheit
- Schulausstattung
- Schulpflichtüberwachung
Hiernach ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und ordnungsgemäß zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal (= Schulsekretariat und Hausmeister) zur Verfügung zu stellen (vgl. §79 SchulG NRW).
Die Aufgaben des Schulverwaltungsamtes beinhalten ausschließlich den Bereich der „äußeren Schulangelegenheiten“.
Für die „inneren Schulangelegenheiten“, also die Aufstellung der Lehrpläne, die Vermittlung der Lerninhalte, die Unterrichtsgestaltung etc. ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung zuständig.
Schülerbeförderung
Bestellscheine für die Nutzung des Deutschlandtickets finden Sie für die Sekundarstufe l / ll im Downloadbereich auf der Homepage der OVAG:
https://www.ovaginfo.de/tickets-und-tarife/bestellung-kuendigung.html. Den ausgefüllten Bestellschein richten Sie an die jeweilige Schule, das Schulverwaltungsamt leitet den Antrag an die OVAG weiter. Das Abonnement beginnt zum 1. eines jeden Monats. Damit das Ticket fristgemäß ausgestellt werden kann, muss der Antrag der OVAG bis zum 10. des Vormonats vorliegen. Änderung teilen Sie bitte unverzüglich der OVAG mit. Bei Fragen wenden Sie sich an folgenden Kontakt: Telefon: 02261 9260-0, E-Mail:
[email protected].
Allgemeine Infos:
Wie melde ich mein Kind an einer Grundschule an?
Kinder, die bis einschließlich 30. September (Stichtag) sechs Jahre alt werden, werden am 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Sie erhalten durch die Stadt Wiehl rechtzeitig eine Benachrichtigung. Die in Ihrem Wohnort nächstgelegenen Grundschule wird Ihnen darin mitgeteilt. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten, wenden Sie sich bitte an die o. g. Kontaktdaten des Schulverwaltungsamtes.
Schulpflichtüberwachung
Die Stadt Wiehl überprüft anhand der von den Schulen bestätigten Aufnahmen, ob alle in Wiehl wohnhaften schulpflichtigen Kinder gemäß § 41 SchulG NRW angemeldet worden sind.
Unfallversicherung
Alle Schüler*innen sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfall versichert.
Bei Eintritt eines Schadensfalles ist dieser unverzüglich dem Sekretariat der jeweiligen Schule zu melden. Das Sekretariat füllt eine entsprechende Unfallanzeige aus und schickt diese dann an das Schulverwaltungsamt zur weiteren Veranlassung.
Schulmitwirkung der Eltern und Schülerinnen und Schüler
Eltern haben über die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Schulpflegschaft Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Schullebens. Als Mitglieder der Schulkonferenz sind sie an Beschlüssen beteiligt, wie zum Beispiel
- über das Schulprogramm, das die Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit definiert,
- über die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote,
- über die Erprobung und Einführung neuer Unterrichstformen,
- über die Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- und über andere Angelegenheiten.
Schülerinnen und Schüler haben ebenfalls über die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in der Schülervertretung Mitwirkungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen im Schulgesetz NRW finden Sie auf der folgenden Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html
Was heißt „Lernmittelfreiheit“?
Die Stadt Wiehl (als Schulträger) stellt im Rahmen der Lernmittelfreiheit aufgrund des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen den Schülerinnen und Schülern der städtischen Schulen die erforderlichen Lernmittel leihweise zum befristeten Gebrauch kostenlos zur Verfügung. Diese Lernmittel sind einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Nach Entscheidung der Schule werden die Eltern und die volljährigen Schülerinnen und Schüler verpflichtet, Lernmittel auch auf eigene Kosten zu beschaffen.