Anspruch auf UV-Leistungen hat, wer unter anderem bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, geschieden oder verwitwet ist und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom familienfernen Elternteil erhält. Bei dauernd getrenntlebenden Ehegatten ist der Trennungswille zu belegen (z.b. durch Nachweis auf Änderung der Steuerklasse, ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17459/show/