Einfache
Melderegisterauskunft
Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz nur Auskunft über
Vor- und Familiennamen,
Doktorgrad und
Anschriften
einzelner bestimmter Einwohner erteilen.
Dabei ist zu beachten, dass das Melderegister kein öffentliches Register ist und somit keine öffentliche ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9984/show/