22. Januar 2016 [Nachrichten]
Öffentliche Bekanntmachung der Meldebehörde der Stadt Wiehl: Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk.
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