Eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt. Die Erteilung einer
Wohnberechtigungsbescheinigung ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden: Personenzahl / Gesetzliche Einkommensgrenze in NRW / ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17793/show/