Rathauswegweiser: Rat

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 1 - Innere Verwaltung

Kontaktpersonen

Frau Kimberly Heim
Telefon: 02262 99-251
E-Mail: [email protected]
Frau Klaudia Madej
Telefon: 02262 99-517
E-Mail: [email protected]
Frau Miriam Immisch
Telefon: 02262 99-244
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Allgemeines
Der Rat wird alle fünf Jahre durch die in der Kommune lebenden Wahlberechtigten gewählt.
Er ist laut Gemeindeordnung „allzuständig“, also für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung verantwortlich. Er wählt u. a. die Beigeordneten, verabschiedet den kommunalen Haushalt und erlässt Satzungen, um nur einige wichtige Aufgaben zu nennen.

Der Rat ist aber trotz „Allzuständigkeit“ nicht allmächtig, da Routineaufgaben von der Verwaltung erledigt werden. Solche Aufgaben werden als „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ bezeichnet. Beispiele sind Straßensanierungen in einer Kommune und die Stadtbegrünung. In der Regel werden sogar noch weitere Aufgaben vom Rat auf die Bürgermeisterin beziehungsweise den Bürgermeister übertragen.

Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Aufgabe des Rates
Der Rat vertritt die Bürgerschaft. Er wirkt durch die Entscheidung und Thematisierung kommunaler Angelegenheiten an der kommunalen Selbstverwaltung mit. Außerdem wählt er die stellvertretenden Bürgermeister/-innen aus seiner Mitte, § 67 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW.

Mitglieder und Sitzverteilung
Die Anzahl der Sitze im Rat richtet sich grundsätzlich nach § 3 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz. Diese Anzahl kann aber auf Grund des tatsächlichen Wahlergebnisses („Überhangmandat“) oder sonstiger Regelungen (z. B. Satzungen) abweichen.

Somit beläuft sich in Wiehl, trotz der „Satzung zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder und Wahlbezirke für die Kommunalwahl in der Stadt Wiehl“ die Anzahl der Ratsmitglieder seit der letzten Kommunalwahl auf 44 Stadtverordnete zuzüglich Bürgermeister.

Legislaturperiode
Die Legislaturperiode des Rates beträgt fünf Jahre (§ 42 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW).

Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl finden Sie hier: https://www.wiehl.de/aktuelles/nachrichten/7378-wahlergebnisse-der-kommunalwahl.html

Ratssitzungen
Der Rat tagt gemäß § 48 Gemeindeordnung NRW grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit jedoch für bestimmte Angelegenheiten ausgeschlossen werden.

Die Sitzungstermine und die Tagesordnung werden öffentlich bekannt gemacht (https://www.wiehl.de/buerger/rathaus/ratsinfo/).

Ausschüsse
Der Rat bildet Ausschüsse. Diese sind teilweise durch die Gemeindeordnung vorgeschrieben. Darüber hinaus zu bildende Ausschüsse, die Ausschussbesetzung und den Vorsitz der Ausschüsse legt der Rat in seiner konstituierenden Sitzung fest. Die Ausschüsse setzen sich aus Ratsmitgliedern und teilweise auch aus sachkundigen Bürgern zusammen.

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Datum der letzten Änderung: 19.12.2023, 14:12 Uhr