Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
Kontaktpersonen
Frau Ralitsa Liapi
Telefon: 02262 99-281
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Straßenreinigungsgebühren werden von Grundstückeigentümern für Grundstücke erhoben, die an einer zu reinigenden Straße liegen. Sie sind geregelt in der entsprechenden Satzung der Stadt Wiehl in der jeweils gültigen Fassung.
Gebühren:
Je laufenden Meter der Grundstücksseite (Frontlänge):
• bei Kehrdienst 0,69 €
• bei Winterdienst 1,15 €
Links zu diesem Thema:
Datum der letzten Änderung: 16.07.2020, 11:39 Uhr