Rathauswegweiser: Straßenreinigungsgebühren

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 2 - Finanzverwaltung

Kontaktpersonen

Frau Ralitsa Liapi
Telefon: 02262 99-281
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Straßenreinigungsgebühren werden von Grundstückeigentümern für Grundstücke erhoben, die an einer zu reinigenden Straße liegen. Sie sind geregelt in der entsprechenden Satzung der Stadt Wiehl in der jeweils gültigen Fassung.

Gebühren:

Je laufenden Meter der Grundstücksseite (Frontlänge):

• bei Kehrdienst 0,69 €
• bei Winterdienst 1,15 €

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Datum der letzten Änderung: 16.07.2020, 11:39 Uhr