Rathauswegweiser: Ortslagenabgrenzungssatzung

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 6 - Stadtplanung

Kontaktpersonen

Frau Silvia Böhnke
Telefon: 02262 99-305
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Herr Timon Schwafert
Telefon: 02262 99-307
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Kurzinformation:

Hierunter werden 3 Arten der Satzung gem. § 34 BauGB verstanden. Zum einen sind es Bereiche, die bebaut sind und städtebaulich und landesplanerisch ein gewisses Gewicht besitzen. Man spricht dann von "Grenzen für im Zusammenhang bebauter Ortsteile". Wenn zu dieser Satzungsart noch bebaute Bereiche im Außenbereich hinzukommen und diese Flächen im FNP als Baufläche dargestellt sind, liegt die 2.Art dieser Satzung vor. Schließlich können einzelne Außenbereichsflächen miteinbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Eine Satzung im Außenbereich ist keine Ortslagenabgrenzungssatzung.

Datum der letzten Änderung: 01.03.2024, 11:43 Uhr