Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 6 - Stadtplanung
Kontaktpersonen
Frau Silvia Böhnke
Telefon: 02262 99-305
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Im bauleitplaungsrechtlichen Sinne fallen in den Aussenbereich idR. alle Flächen, für die kein Bebauungsplan oder keine sonstige Satzung gem § 34 Baugesetzbuch besteht. Im Aussenbereich ist die Errichtung von baulichen Anlagen idR. ausgeschlossen, es sei denn, der Bauherr ist privelegiert (zB. Landwirt, Gartenbaubetrieb) oder es besteht eine sog. Aussenbereichssatzung gem § 35 Abs. 6 BauGB.
Benötigte Unterlagen:
Nachweis einer Privilegierung
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 13:42 Uhr