Rathauswegweiser: Baugrenzen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 6 - Stadtplanung

Kontaktpersonen

Frau Laura Hinzel
Telefon: 02262 99-307
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Baugrenzen sind Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder einer sonstigen Satzung gem § 34 BauGB. Sie geben die Grenzen der überbaubaren Grundstücksflächen an. Diese Grenze darf idR. nicht überschritten, jedoch unterschritten werden.

Datum der letzten Änderung: 14.05.2020, 09:04 Uhr