Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 6 - Stadtplanung
Kontaktpersonen
Frau Laura Hinzel
Telefon: 02262 99-307
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Baugrenzen sind Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder einer sonstigen Satzung gem § 34 BauGB. Sie geben die Grenzen der überbaubaren Grundstücksflächen an. Diese Grenze darf idR. nicht überschritten, jedoch unterschritten werden.
Datum der letzten Änderung: 14.05.2020, 09:04 Uhr