Über die Stundung (= Hinausschieben der Fälligkeit einer Zahlungsverpflichtung) entscheidet der entsprechende Sachbearbeitende, der die Forderung festsetzte. Bei Steuerforderungen beispielsweise das Steueramt. Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Die Stadtkasse (siehe oben genannte Kontaktpersonen) gibt gern Auskunft bei Fragen, die die Zahlung der Raten, und so weiter betreffen.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse
[email protected].