Rathauswegweiser: Auszug aus dem Geburtsregister

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Anne-Marie Bayer
Telefon: 02262 99-248
E-Mail: [email protected]
Frau Yvonne Hoffmann
Telefon: 02262 99-243
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Den Auszug aus dem Geburtsregister (früher Geburtsurkunden) erhält man bei dem jeweiligen Standesamt in dessen Bezirk die Geburt beurkundet worden ist (z.B. Geburt im Krankenhaus Engelskirchen / Gummersbach / Waldbröl = zuständig sind die Standesämter Engelskirchen / Gummersbach / Waldbröl)

Benötigte Unterlagen:

Ein Auszug aus dem Geburtsregister kann von allen in dieser Urkunde aufgeführten Personen beantragt werden.
Die Beantragung kann schriftlich oder persönlich erfolgen, bei persönlicher Vorsprache müssen Sie sich durch Personalausweis, Reisepass usw. ausweisen können.

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 10,00 €.

Datum der letzten Änderung: 05.02.2024, 13:36 Uhr