Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Sterbeurkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk der Sterbefall beurkundet worden ist.
Sterbeurkunden werden bei der Anzeige des Sterbefall für Zwecke der Rentenversicherung, der Krankenkasse, der Bestattung und für kirchliche Zwecke gebührenfrei ausgestellt.
Auch nach Beurkundung können noch Urkunden bzw. Ablichtungen des Sterbeeintrags ausgestellt werden, der Antragsteller muss in diesen Fällen ein sogenanntes "berechtigtes rechtliches Interesse " nachweisen ( z.B. durch Vorlage seiner Geburtsurkunde) .
Personalausweis / Reisepass
Nachweis des rechtlichen Interesses ( z.B. Aufforderung von Gerichten wegen Erbschaftsangelegenheiten usw. )und ggfls. Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehungen
Neben den kostenfreien Sterbeurkunden kostet die ersterstellte Urkunde 10,00 € und jede weitere jeweils die Hälfte.
Datum der letzten Änderung: 18.06.2020, 15:48 Uhr