Rathauswegweiser: Forderungspfändungen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 2 - Finanzverwaltung

Kontaktpersonen

Frau Böhnstedt
Telefon: 02262 99-283
E-Mail: [email protected]
Herr Ralf Schneider
Telefon: 02262 99-263
E-Mail: [email protected]
Frau Birgit Tockhorn
Telefon: 02262 99-261
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Eine Geldforderung des Schuldners gegen dessen Schuldner, den sogenannten Drittschuldner, wird auf Antrag des Gläubigers durch einen Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts gepfändet. Diese Aufgabe übernehmen die Mitarbeitenden der Stadtkasse.

Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse [email protected].

Datum der letzten Änderung: 09.11.2023, 19:52 Uhr