Die Gemeinde hat ein allg. Vorkaufrecht beim Kauf von Grundstücken
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen
handelt, für die eine Nutzung für öffentl. Zwecke oder Ausgleichs-
flächen festgesetz ist, in einem Umlegungsgebiet, einem Sanierungs-
gebiet, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, im Geltungsbe-
reich des Flächennutzungsplanes für unbebaute Grundstücke im Innen-
u. Aussenbereich, die als Wohnbaufläche dargestellt sind.
Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist gebührenpflichtig
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 15:51 Uhr