Rathauswegweiser: Beschwerden

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 1 - Innere Verwaltung

Kontaktpersonen

Frau Miriam Immisch
Telefon: 02262 99-244
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Das Beschwerderecht ist ein Grundrecht aus Artikel 17 Grundgesetz. Demnach hat jede und jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Um eine aus Ihrer Sicht unbefriedigende Entscheidung der Stadt Wiehl zu ändern oder einen als solchen wahrgenommenen Missstand zu beheben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Stadt Wiehl wenden.

Dabei wendet sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das persönliche Verhalten von Beamtinnen und Beamten bzw. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Die Fachaufsichtsbeschwerde hingegen wendet sich gegen eine behördliche Maßnahme oder Entscheidung mit dem Ziel, diese aufzuheben oder zu ändern.

Beschwerden können als formloses Schreiben, per E-Mail oder per Fax eingereicht werden.

Bei Beschwerden bezüglich Straßenverkehr, Nachbarschaftsrecht, Müllablagerungen o. Ä. wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt.

Datum der letzten Änderung: 19.09.2023, 13:10 Uhr