Rathauswegweiser: Straßenaufbruchgenehmigungen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 7 - Tiefbau

Kontaktpersonen

Herr Robin Roth
Telefon: 02262 2313
E-Mail: [email protected]
Frau Barbara Mintert
Telefon: 02262 2313
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Straßenaufbruchgenehmigungen sind beim Straßenbaulastträger (Stadt Wiehl) bei jeglichen Eingriffen in den öffentlichen Bereich durch Privatpersonen oder Firmen zu beantragen. Nach Fertigstellung wird der Eingriff durch den Wegemeister der Stadt Wiehl abgenommen.

Benötigte Unterlagen:

Antrag auf Straßenaufbruchgenehmigung, Lageplanauszug

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 29,00 €

Formulare:

Datum der letzten Änderung: 19.12.2023, 08:45 Uhr