Rathauswegweiser: Parkgenehmigungen für Behinderte

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Sandra Heibach
Telefon: 02262 99-213
E-Mail: [email protected]
Frau Kathrin Kautz
Telefon: 02262 99-214
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Für Schwerbehinderte mit dem Eintrag "ag" im Behindertenausweis und blinde Mitbürger mit dem Eintrag "bl" im Behindertenausweis besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Parkerleichterung zu stellen, um z.B. auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen.

Benötigte Unterlagen:

Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag aG (aussergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) oder einen versorgungsärztlichen Untersuchungsbericht mit den vorgenannten Kennbuchstaben.

Gebühren:

gebührenfrei

Formulare:

Datum der letzten Änderung: 22.11.2024, 14:19 Uhr