Rathauswegweiser: Vermessungsstelle

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 6 - Stadtplanung

Kontaktpersonen

Herr Frank Reifenrath
Telefon: 02262 99-308
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Eine V. ist eine Behörde oder Person, die aufgrund des Vermessungsrechtes befugt ist, Katastervermessungen und Abmarkungen durchzuführen. In NRW gehören hierzu die Katasterbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten sowie die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Auch Kommunen können im Rahmen ihrer eigenen Aufgaben dazu befugt sein. Da die Stadt Wiehl kein eigenes Vermessungsamt besitzt, ist für die Stadt das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises www.obk.de/katasteramt zuständig.

Datum der letzten Änderung: 20.09.2023, 13:07 Uhr