Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontaktpersonen
Frau Kathrin Kautz
Telefon: 02262 99-214
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Achtung! Neuregelung durch Verordnung vom 3. Juli 2001
Nach § 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Benötigte Unterlagen:
formloser, begründeter Antrag mit der Angabe der Anschrift des Antragstellers, der gewünschten Sperrzeitverkürzung, des Anlasses, des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungszeit und des Verantwortlichen für die Veranstaltungsabwicklung.
Gebühren:
pro Stunde 8,00 €
Datum der letzten Änderung: 04.10.2023, 18:10 Uhr