Rathauswegweiser: Sperrzeitverkürzung

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Kathrin Kautz
Telefon: 02262 99-214
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Achtung! Neuregelung durch Verordnung vom 3. Juli 2001
Nach § 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.

Benötigte Unterlagen:

formloser, begründeter Antrag mit der Angabe der Anschrift des Antragstellers, der gewünschten Sperrzeitverkürzung, des Anlasses, des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungszeit und des Verantwortlichen für die Veranstaltungsabwicklung.

Gebühren:

pro Stunde 8,00 €

Datum der letzten Änderung: 04.10.2023, 18:10 Uhr