Rathauswegweiser: Erschließungsverträge

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung

Kontaktpersonen

Herr Kevin Markus
Telefon: 02262 99-527
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Neben der öffentlichen Erschließung durch die Stadt (Kanal- und Straßenbau) besteht außer-dem die Möglichkeit, im Einzelfall die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstückes, welche Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, über einen sog. "Erschließungsvertrag" zu regeln.

In diesem Erschließungsvertrag wird der Bauherr verpflichtet, die weitere Erschließung in eigener Regie durchzuführen unter Beachtung der Vorgaben der Stadt.

Zu Rückfragen bzw. zur Klärung von Einzelheiten steht Ihnen Herr Markus gerne unter der o.a. Telefonnummer zur Verfügung.

Datum der letzten Änderung: 14.04.2023, 10:00 Uhr