Fachbereich 4 - Jugend & Soziales
Beratung nach § 4 Landespflegegesetz NRW
1. Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörige sind trägerunabhängig zu beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen zu informieren.
Die OASe bietet Beratung im Sinne des Landespflegegesetzes für Wiehler Bürger an.
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 14:35 Uhr