Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontaktpersonen
Frau Anne-Marie Bayer
Telefon: 02262 99-248
E-Mail: [email protected]
Frau Yvonne Hoffmann
Telefon: 02262 99-243
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Trauzeugen werden bei einer Eheschliessung nicht mehr zwingend benötigt.
Wenn Sie es jedoch wünschen, können Sie natürlich (maximal) zwei Trauzeugen mitbringen.
Beide Trauzeugen müssen volljährig sein, der deutschen Sprache mächtig sein und müssen gültige Ausweispapiere am Tag der Eheschließung mit sich führen ( z. Personalausweis,Reisepaß -Ausland-, Identitätskarte oder ähnliches).
Benötigte Unterlagen:
Die Trauzeugen müssen sich durch ein gültiges Ausweisdokument
- Personalausweis
- Reisepass
- Heimatpass
ausweisen können.
Wenn Sie Trauzeugen mitbringen möchten, sollten Sie am Tage der Eheschliessung ungefähr 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin beim Standesamt sein, damit die Personalien der Trauzeugen noch eingetragen werden können.
Gebühren:
Hierfür werden keine Gebühren erhoben.
Datum der letzten Änderung: 05.02.2024, 13:36 Uhr