Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Trauzeugen werden bei einer Eheschliessung nicht mehr zwingend benötigt.
Wenn Sie es jedoch wünschen, können Sie natürlich (maximal) zwei Trauzeugen mitbringen.
Beide Trauzeugen müssen volljährig sein, der deutschen Sprache mächtig sein und müssen gültige Ausweispapiere am Tag der Eheschließung mit sich führen ( z. Personalausweis,Reisepaß -Ausland-, Identitätskarte oder ähnliches).
Die Trauzeugen müssen sich durch ein gültiges Ausweisdokument
- Personalausweis
- Reisepass
- Heimatpass
ausweisen können.
Wenn Sie Trauzeugen mitbringen möchten, sollten Sie am Tage der Eheschliessung ungefähr 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin beim Standesamt sein, damit die Personalien der Trauzeugen noch eingetragen werden können.
Hierfür werden keine Gebühren erhoben.
Datum der letzten Änderung: 18.06.2020, 15:48 Uhr