Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 4 - Jugend & Soziales
Kontaktpersonen
Frau Britta Scheer
Telefon: 02262 99-423
E-Mail: [email protected]
Frau Elke Westenberger
Telefon: 02262 412
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Bestellte Amtsvormundschaft
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht, z. B. wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, bei Tod oder Unvermögen der Sorgeberechtigten (Eltern) etc.; §§ 1773 ff BGB
Gesetzliche Amtsvormundschaft
Die Amtsvormundschaft tritt kraft Gesetzes bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind und das keinen gesetzlichen Vertreter hat (Muttter minderjährig; keine gemeinsame Sorgerechtserklärung) ein; § 1791c BGB
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 13:23 Uhr