Rathauswegweiser: Gurtpflichtbefreiung

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen

Frau Kathrin Kautz
Telefon: 02262 99-214
E-Mail: [email protected]
Herr Volkmar Wirths
Telefon: 02262 99-188
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist auf Zeit oder auf Dauer möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig oder der Antragsteller nicht grösser als 150 cm ist.

Benötigte Unterlagen:

Ärztliche Bescheinigung mit ausdrücklicher Bestätigung der Notwendigkeit der Gurtpflichtbefreiung

Gebühren:

Gebührenfrei für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises.

Formulare:

Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 14:15 Uhr