Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontaktpersonen
Frau Kathrin Kautz
Telefon: 02262 99-214
E-Mail: [email protected]
Herr Volkmar Wirths
Telefon: 02262 99-188
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist auf Zeit oder auf Dauer möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig oder der Antragsteller nicht grösser als 150 cm ist.
Benötigte Unterlagen:
Ärztliche Bescheinigung mit ausdrücklicher Bestätigung der Notwendigkeit der Gurtpflichtbefreiung
Gebühren:
Gebührenfrei für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises.
Formulare:
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 14:15 Uhr