Rathauswegweiser: Beratung von Kindern und Jugendlichen

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 4 - Jugend & Soziales

Kurzinformation:

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Sie haben einen Anspruch auf Beratung, auch ohne Kenntnis der Eltern. Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, können sie sich beim ASD melden. Falls sie sich lieber an eine Beratungsstelle wenden möchten, kann ihnen der ASD die Kontaktdaten weitergeben.

Datum der letzten Änderung: 14.10.2024, 14:05 Uhr