Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ist es einem Verlobten nicht möglich, zur Anmeldung der Eheschließung vorzusprechen, ist dieses Formular auszufüllen und von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung vorzulegen.
Bitte unbedingt ein Ausweisdokument bei der Anmeldung mit vorlegen (Personalausweis, Reisepass usw.).
Es werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
Datum der letzten Änderung: 18.06.2020, 15:48 Uhr