Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 4 - Jugend & Soziales
Kontaktpersonen
Frau Marilena Blum
Telefon: 02262 99-270
E-Mail: [email protected]
Herr Otto Geilenberg
Telefon: 02262 99-269
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Ansprechpartner Buchstabe A - K: Frau Marilena Blum
Ansprechpartner Buchstabe L - Z: Herr Otto Geilenberg
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die der „verschämten“ Altersarmut entgegenwirken soll.
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) hat, wer die Altersgrenze erreicht oder wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Ziel ist, diese Menschen unabhängig von Sozialhilfe zu machen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe werden hier grundsätzlich keine Unterhaltsüberprüfungen vorgenommen. Einen Anspruch in Wiehl könnte als Alleinstehender haben, wer weniger als 650,00 € Rente erhält, bei einem 2-Personen-Haushalt darf das Einkommen nicht höher als 1.050,00 € sein.
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Bestellungsurkunde als Betreuer, Bankverbindung, Alle Rentenbescheide ( Altersrente, Betriebsrente, Rente v. Versorgungsamt ), Einkommen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten, Nachweis über Vermögen (Sparbuch etc.), Kindergeldbescheid, Mietbescheinigung, Nachweis über Heizkosten, Krankenversicherungsnachweis, aktuelle Kontoauszüge
Datum der letzten Änderung: 22.05.2020, 06:47 Uhr