Rathauswegweiser: Vereinsförderung

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 4 - Jugend & Soziales

Kontaktpersonen

Frau Sabine Schrader
Telefon: 02262 99-420
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Ein Verein, der als Träger der Jugendhilfe gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII anerkannt ist, hat die Möglichkeit, beim Jugendamt der Stadt Wiehl einen Antrag auf "Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Wiehl (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.01.99)" zu stellen. Es werden nur Träger gefördert, wenn zwischen ihnen und dem jeweils zuständigen Jugendamt eine Vereinbarung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG für ehren- und nebenamtlich Tätige im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen abgeschlossen ist.

Benötigte Unterlagen:

Seit dem 1.1.2016 besteht keine Antragsfrist mehr (bisher zum Teil noch 30.4. des Jahres) und die Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise in den allgemeinen Grundsätzen und den jeweiligen Richtlinien.

Richtlinien:
Allgemeine Grundsätze
Richtlinien Jugendfahrten
Richtlinien Bildungsveranstaltungen
Richtlinien familienfördernde Maßnahmen
Richtlinien Jugendpflegematerial
Richtlinien Jugendarbeit in Einrichtungen
Richtlinien Kulturveranstaltungen
Richtlinien Projekte

Formulare:
Antrag auf Zuschuss zu Jugendfahrten
Teilnehmerliste Jugendfahrten
Antrag auf Zuschuss zu Bildungsveranstaltungen
Teilnehmerliste Bildungsveranstaltung
Antrag auf Zuschuss zu familienfördernden Maßnahmen
Teilnehmerliste familienfördernde Maßnahme
Antrag auf Zuschuss zu Jugendpflegematerial

Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 15:48 Uhr