Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontaktpersonen
Frau Vanessa Nierstenhöfer
Telefon: 02262 99-216
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Nach der Tarifstelle 18.a.1.10 der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW für die Entgegennahme der Anzeige über die Hundehaltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW (große Hunde ab 40 cm Widerristgröße oder/und 20 kg) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten. Die Gebühr kann bei der persönlichen Abgabe des Erfassungsbogen beim Ordnungsamt direkt vor Ort entrichtet oder nach Zusendung des Kostenbescheides überwiesen werden.
Anzeige eines Hundes / ErfassungsbogenDatum der letzten Änderung: 28.09.2022, 15:01 Uhr