Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Deutsche, ab Vollendung des 16. Lebensjahres, müssen einen Personalausweis besitzen.
Die Ausstellung eines Personalausweises dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Persönliche Antragstellung ist hierbei ebenso Pflicht wie eine vorherige Terminvereinbarung.
- die Geburts- oder Heiratsurkunde (möglichst das Stammbuch) - Sollten Sie ausländische Urkunden besitzen, bitten wir Sie diese im Original mit deutscher Übersetzung vor der Antragstellung beim Standesamt im Hause (EG, Zimmer 105/106) vorzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie hier
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Die Fotografen sind hierüber informiert)
- den bisherigen Personalausweis oder Reisepass, wenn vorhanden
- den bisherigen Kinderreisepass oder -ausweis, wenn vorhanden
siehe Gebührenverzeichnis
Datum der letzten Änderung: 16.09.2021, 10:11 Uhr