Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kurzinformation:
Bitte nutzen Sie für den Kontakt zum Meldeamt die zentrale Rufnummer 02262 99-200 oder die allgemeine E-Mail-Adresse [email protected].
Kontaktpersonen:
Frau Anke Biesenbach
Frau Karin Schmidt
Frau Klaudia Discher
Frau Sajeela Shahbaz
Persönliche Antragstellung ist hierbei ebenso ein Muss wie vorherige Terminvereinbarung.
Der Reisepass ist ein freiwilliges Reisedokument. Je nach Urlaubsziel und Reisedauer sind die nationalen Ein- und Ausreisebestimmungen zu beachten. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Die Ausstellung des Reisepasses dauert bis zu sechs Wochen.
Für kurzfristige Reisen muss ein EXPRESS-Pass ausgestellt werden. Dabei handelt es sich um den regulären Reisepass, der gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,00 Euro in bis zu vier Werktagen von der Bundesdruckerei fertiggestellt wird.
Der vorläufige Reisepass wird nur noch im absoluten Notfall ausgestellt (Reise am selben Tag oder bis zu zwei Tage später). Dieser Reisepass kann nicht für die Einreise in die USA verwendet werden.
Benötigte Unterlagen:
- die Geburts- oder Heiratsurkunde (möglichst das Stammbuch); sollten Sie ausländische Urkunden besitzen, bitten wir Sie, diese im Original mit deutscher Übersetzung vor der Antragstellung beim Standesamt im Hause (EG, Zimmer 105/106) vorzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie
hier
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (die Fotografen sind hierüber informiert)
- den bisherigen Personalausweis oder Reisepass, wenn vorhanden
- den bisherigen Kinderreisepass oder-ausweis, wenn vorhanden
Gebühren:
Links zu diesem Thema:
Datum der letzten Änderung: 08.07.2024, 12:03 Uhr