Bitte nutzen Sie für den Kontakt zum Meldeamt die zentrale Rufnummer 02262 99-200 oder die allgemeine E-Mail-Adresse [email protected].
Kontaktpersonen:
Frau Anke Biesenbach
Frau Karin Schmidt
Frau Klaudia Discher
Frau Sajeela Shahbaz
Wer als Jugendlicher (unter 18 Jahren) in einen neuen Job startet, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verpflichtet, vor Aufnahme der Beschäftigung, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für diese ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) benötigt der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Dieser Untersuchungsberechtigungsschein kann unter der Vorlage eines Ausweisdokumentes kostenfrei bei der Meldebehörde am Ort des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Antragsberechtigte können dies auch über den Online-Dienst unter
www.untersuchungsberechtigungsschein.de erledigen. Hierfür melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument, mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, an und geben die weiteren Daten ein.
Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungssschein UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchungen
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Hierfür gelten ebenfalls die oben beschriebene Antragsmöglichkeiten.
Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.