Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bitte nutzen Sie für den Kontakt zum Meldeamt die zentrale Rufnummer 02262 99-200 oder die allgemeine E-Mail-Adresse [email protected].
Kontaktpersonen:
Frau Anke Biesenbach
Frau Sara Meyer
Frau Karin Schmidt
Frau Klaudia Discher
Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung eines Kinderreisepasses einen Termin.
Sobald Deutschland verlassen wird, ist ein Ausweisdokument notwendig. Bis zum zwölften Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Je nach Urlaubsziel und Reisedauer sind die nationalen Ein- und Ausreisebestimmungen zu beachten. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
- die Geburtsurkunde; sollten Sie ausländische Urkunden besitzen, bitten wir Sie, diese im Original mit deutscher Übersetzung vor der Antragstellung beim Standesamt im Hause (EG, Zimmer 105/106) vorzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie hier
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (die Fotografen sind hierüber informiert) Weitere Hinweise sind unter dem folgenden Link erhältlich
- Personalausweis der/des Sorgeberechtigten
- den bisheriger Kinderreisepass oder -ausweis, wenn vorhanden
Wichtig:
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
- Unterschrift des Kindes ab dem zehnten Lebensjahr
- Unterschrift/en der/des Sorgeberechtigten (persönliche Vorsprache)
- Besteht das alleinige Sorgerecht, wird ein entsprechender Nachweis benötigt.
Weitere Informationen zum Sorgerecht erhalten Sie hier: JuA – SorgeR/Negativ.
siehe Gebührenverzeichnis
Datum der letzten Änderung: 30.01.2023, 11:16 Uhr