Rathauswegweiser: Bürgerbegehren

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 1 - Innere Verwaltung

Kontaktpersonen

Frau Miriam Immisch
Telefon: 02262 99-244
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Was kann man mit einem Bürgerbegehren bewirken?

Bürgerbegehren sind Instrumente der direkten Demokratie. Mit einem Bürgerbegehren können Ratsentscheidungen ersetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können also sowohl eine Entscheidung treffen, als auch Ratsentscheidungen wieder rückgängig machen. Themen, für die Bürgerbegehren zulässig sind, sind Entscheidungen, die der Rat zu treffen befugt ist (ausgenommen sind einige in § 26 Gemeindeordnung NRW geregelte Entscheidungen).

Datum der letzten Änderung: 19.09.2023, 13:19 Uhr