Um als Tagespflegeperson tätig zu sein, wird eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Sozialgesetzbuch Acht benötigt, die beim Jugendamt der Stadt Wiehl beantragt werden kann.
Bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege kann ein Antrag auf Investitionsförderung gestellt werden.
Einzelheiten können den gültigen Richtlinien entnommen werden.
Antragsformular auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis in der Tagespflege beim Jugendamt der Stadt Wiehl
Dem Antrag sind beizufügen:
1.) Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Volljährigen zur Vorlage bei einer Behörde
2.) Ärztliches Attest, das Freiheit von ansteckenden oder die
Erziehungsfähigkeit herabsetzenden körperlichen und psychischen Erkrankungen bescheinigt, sowie Suchtkrankheiten ausschließt.
3a) Nachweis über den Abschluss eines Qualifizierungskurses für
Tagespflegepersonen in Kopie oder, falls vorhanden
3b) Nachweis über den Abschluss in einem pädagogischen Beruf in Kopie
4) Nachweis über die Teilnahme an dem Grundkurs "Erste Hilfe am Kind" in Kopie
5) ausgefüllter Vorstellungsbogen des Tagesmütternetzes Oberberg e.V. mit Lichtbild
Eine stets aktualisierte Fassung des "Merkblatt für Tagespflegepersonen",
sowie des "Vorstellungsbogen" finden Sie unter
www.tagesmuetternetz.de