Fachbereich 4 - Jugend & Soziales
Für die Ganztagsbetreuung in den Wiehler Grundschulen sind von dem/den Personensorgeberechtigten einkommensabhängige Beiträge zu zahlen. Die Berechnung, die Ermäßigung sowie der Einzug des Elternbeitrages erfolgen über das Jugendamt.
Die entsprechenden Vordrucke werden Ihnen nach Vertragsabschluss vom Jugendamt zugesandt. Merkblatt, verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen, SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung).
Datum der letzten Änderung: 29.06.2021, 10:14 Uhr