Die dreijährige duale Ausbildung zum Bachelor of Laws (LL.B.)-Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst oder Bachelor of Arts (B.A.)-Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre beginnt jeweils am 01.09. eines jeden Jahres und besteht aus sich abwechselnden fachtheoretischen Studien an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Köln und berufspraktischen Ausbildungsphasen bei der Stadt Wiehl.
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden einerseits und berufspraktischer Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten andererseits. Dies geschieht durch eine Verzahnung einer praktischen Ausbildung mit einem Studium.
Die Ausbildung zum Bachelor findet entweder
- in einem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
- in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis statt.
Sie gliedert sich je zur Hälfte in fachwissenschaftliche und fachpraktische Ausbildungsabschnitte.
Fachwissenschaftliche Ausbildung
Die fachwissenschaftlichen Inhalte werden in vier Studienabschnitten mit einer Gesamtdauer von 18 Monaten an der
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Abteilung Köln
Erna-Scheffler-Str. 4
51103 Köln
(
www.hspv.nrw.de)
vermittelt. Die Leistungsnachweise werden in Form von schriftlichen Klausuren, Fachgesprächen, Referaten oder Hausarbeiten erbracht. Darüber hinaus sind eine Seminararbeit sowie eine Projektarbeit Bestandteil der theoretischen Ausbildung an der Fachhochschule. Zum Abschluss der Ausbildung ist es erforderlich, selbstständig eine Bachelorarbeit zu verfassen und das dazugehörige Kolloquium zu absolvieren.
Fachpraktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung gliedert sich in insgesamt fünf Abschnitte, in denen verschiedene Abteilungen der Stadt Wiehl durchlaufen werden. In den praktischen Studienabschnitten sollen Erfahrungen für die weiteren fachwissenschaftlichen Studienabschnitte erworben sowie die bisher vermittelten Kenntnisse in der Praxis angewendet und vertieft werden. In diesen praktischen Ausbildungsabschnitten erfolgt die Ausbildung in folgenden Bereichen:
- Organisation und Personalwesen (Fachbereich 1, Innere Verwaltung)
- Finanzmanagement (Fachbereich 2, Finanzverwaltung)
- Leistungsverwaltung (Fachbereich 4, Jugend & Soziales)
- Ordnungsverwaltung (Fachbereich 8, Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
(Fachbereich 5,Bauaufsicht und -verwaltung)
Die fachpraktischen Ausbildungsabschnitte schließen ebenfalls mit einer Prüfung ab.
Einstellungsvoraussetzungen
- Abitur beziehungsweise Fachhochschulreife mit abgeschlossener Ausbildung
beziehungsweise einjährigem gelenktemn Praktikum
- gesundheitliche Eignung
- Führungszeugnis ohne Eintragungen
- erfolgreicher Abschluss des Auswahlverfahrens (incklusive Eignungstest)
Wird die Ausbildung im Beamtenverhältnis absolviert, bestehen zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaats
- Höchstalter 36 Jahre am Stichtag 01.09. des jeweiligen Einstellungsjahres
Ausbildungsvergütung
Während der Ausbildung werden Anwärterbezüge (Beamtenverhältnis) oder eine Ausbildungsvergütung, die sich aus den Entgelttabellen des Tarifvertrages für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) ergibt.
Vermögenswirksame Leistungen werden bei Vorlage eines VL-Vertrages gewährt.
Im Beschäftigungsverhältnis werden eine Sonderzuwendung im November und ein Lernmittelzuschuss i. H. v. 50,00 € pro Jahr gezahlt.
Studiengebühren werden nicht erhoben.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt aktuell 39 Stunden im Beschäftigtenverhältnis und 41 Stunden im Beamtenverhältnis.